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   BGH, 19.12.1986 - III ZR 98/84   

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https://dejure.org/1986,10305
BGH, 19.12.1986 - III ZR 98/84 (https://dejure.org/1986,10305)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1986 - III ZR 98/84 (https://dejure.org/1986,10305)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1986 - III ZR 98/84 (https://dejure.org/1986,10305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Enteignung im Zusammenhang einer Bundesstraßenangelegenheit - Zuständigkeit des Freistaats Bayern - Zustellung an die falsche Vertretungsbehörde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - III ZR 98/84
    Das trifft vielmehr auch dann zu, wenn ihr ein unrichtiger oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf einzulegen bzw. rechtzeitig einzulegen (BVerwGE 57, 188, 190 m.w. Nachw.).
  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 36/70

    Fristenwesen - Klagefrist - Fristenlauf - Beginn des Fristenlaufs -

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - III ZR 98/84
    Ihm ist zuzumuten, innerhalb von einem Monat in Erfahrung zu bringen, welche Schritte aufgrund der Belehrung nunmehr im einzelnen geboten sind, insbesondere gegen wen die Klage zu richten ist und welche Körperschaft den Beklagten im Rechtsstreit vertritt (s. Senatsurteile vom 13. Juli 1972 - III ZR 36/70 = WM 1972, 1129 und vom 7. April 1983 - III ZR 140/81 = NVwZ 1983, 570 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 140/81

    Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Grundstücks - Ablauf der

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - III ZR 98/84
    Ihm ist zuzumuten, innerhalb von einem Monat in Erfahrung zu bringen, welche Schritte aufgrund der Belehrung nunmehr im einzelnen geboten sind, insbesondere gegen wen die Klage zu richten ist und welche Körperschaft den Beklagten im Rechtsstreit vertritt (s. Senatsurteile vom 13. Juli 1972 - III ZR 36/70 = WM 1972, 1129 und vom 7. April 1983 - III ZR 140/81 = NVwZ 1983, 570 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - III ZR 98/84
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Halstenberg und Dr. Werp am 19. Dezember 1986 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981 39) beschlossen :.
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus BGH, 19.12.1986 - III ZR 98/84
    In dem dadurch gezogenen Rahmen erfüllen die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften zwar Bundesaufgaben; sie tun dies aber - dem Wesen der Auftragsverwaltung entsprechend - aus eigener und selbständiger Verwaltungskompetenz (BVerwGE 62, 342, 344 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78] ; vgl. a. BayVGH DÖV 1983, 602).
  • BGH, 01.12.2005 - III ZR 43/05

    Einhaltung der Klagefrist bei Zustellung an die falsche Behörde

    a) Allerdings ist dem Berufungsgericht darin beizupflichten, dass die ursprüngliche Bezeichnung der Vertretungsbehörde der Beklagten in der von den Klägern bei Gericht eingereichten Klage unrichtig war (s. § 2 der Hessischen Anordnung über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. September 2002, StAnz. 2002, 3882) und eine Zustellung an diese Behörde nicht zu einer wirksamen Klagezustellung führen konnte (vgl. Senatsurteil vom 17. März 1983 - III ZR 154/81 - LM StrEG Nr. 11; BayObLGZ 1995, 61; Senatsbeschluss vom 19. Dezember 1986 - III ZR 98/84 - juris Rn. 5).

    Denn ihrem Prozessbevollmächtigten ist vorzuwerfen, dass er - unbeschadet dessen, dass im Entschädigungsfestsetzungsverfahren das Amt für Straßen- und Verkehrswesen in M. für die Beklagte aufgetreten war und dass die Fassung des Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses einschließlich der Rechtsmittelbelehrung möglicherweise zu dem Missverständnis führen konnte, auch "der Prozess" sei gegen diese Behörde zu führen (dazu unten zu 2) - bei sorgfältiger Prozessführung sich selbständig aus den maßgeblichen amtlichen Mitteilungsblättern über die richtige Vertretungsbehörde der Beklagten für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens über die Enteignungsentschädigung hätte informieren müssen (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 1986 aaO).

    Die von der Revisionserwiderung als Bestätigung für den Standpunkt des Berufungsgerichts herangezogenen Entscheidungen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1986 - III ZR 98/84 - juris Rn. 5; Urteile vom 13. Juli 1972 - III ZR 36/70 - WM 1972, 1129, 1130 und vom 7. April 1983 - III ZR 140/81 - VersR 1983, 661, 662; BayObLGZ 95, 61 f) lagen, soweit ersichtlich, in tatsächlicher Hinsicht anders als der hier vorliegende Fall.

  • OLG Nürnberg, 28.10.2014 - 4 U 1900/13

    Grundbuchberichtigungsanspruch durch (Wieder-)Eintragung einer Dienstbarkeit -

    Die Zustellung an den richtigen Vertreter der Beklagten war nicht mehr demnächst, denn die Klägerin hatte nicht alles Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan, denn es war der Klägerin zuzumuten, rechtzeitig in Erfahrung zu bringen, welche Behörde im Verfahren vor den ordentlichen Gerichten die Bundesrepublik Deutschland vertritt (so bereits BGH, Beschluss vom 19.12.1986 - III ZR 98/84 BGH-DAT Zivil; BGH MDR 2004, 959).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2013 - 4 U 50/12

    Verjährung: Hemmung der Verjährung eines Werklohnanspruchs gegen die

    Dies hat die Rechtsprechung für die Zustellung einer durch einen Prozessbevollmächtigten des Klägers eingereichten Klage wiederholt angenommen (BGH Urteil vom 01.12.2005 - III ZR 43/05 - Rn. 6; Urteil vom 17.03.1983 - III ZR 154/81 - Rn. 17; BGH Beschluss vom 19.12.1986 - III ZR 98/84 Rn. 7; ebenso BayOblG Urteil vom 13.02.1995 - 1Z RR 148/94 - Rn. 45).
  • OLG Hamm, 16.07.2021 - 11 U 104/20

    Amtshaftung; Verjährung; Gerichtsvollzieher; Schuldnerverzeichnis

    Die in § 167 ZPO angeordnete Rückwirkung der Zustellungswirkung auf den Zeitpunkt der Einreichung des Antrages oder der Erklärung soll den Zustellungsbetreiber vor Nachteilen durch Zustellungsverzögerungen schützen, die seinem Einflussbereich entzogen sind (BGH, Urteil vom 19.12.1986, III ZR 98/84 zu § 270 Abs. 3 ZPO a.F.).
  • BGH, 02.11.1989 - III ZR 181/88

    Rückbeziehung der Zustellungswirkung bei "demnächst" zugestellter Klage; Keine

    Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozeßbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1986 - III ZR 98/84 - vgl. auch BGH Beschluß vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 92/87 = BGHR ZPO § 270 Abs. 3 - demnächst 2 - m.w.Nachw.).
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